Aberglaube und Brauch aus den Kreisen Bütow und Lauenburg von A. Archut
Erstveröffentlichung in: Blätter für Pommersche Volkskunde, III. Jg. 1894/95 S.185-186
VII. Vermischtes
(W. bedeutet Wusseken im Kreise Bütow, F. ist Königl. Freist im Kreise Lauenburg)
- Kommt ein Gast zu dir und setzt sich auf deine
Bitte nicht nieder, so kannst du in der nächsten Nacht nicht schlafen. F.
- Reichen sich vier Personen oder mehr bei der
Begrüßung oder zum Abschied die Hände über Kreuz, so heißt es: dat gifft
Verlobung. F.
- Trifft jemand seinen Nächsten, wenn er dessen
Haus betritt, beim Essen, so spricht er bei dem Gruße: Ik kann gaut treffe,
oder: Prost up de Hälft, alles krieg ik doch nich! Der Angeredete erwidert
darauf: Låw‘, wenn du weggehst. W.
- Rührt eine Frau den Kuchen ein, so darf niemand
dabei zusehen, sonst gerät der Kuchen nicht. F.
- Ehe die Bäckerin das Brot in den Ofen schiebt,
spritzt sie mit dem Waschlappen drei Kreuze gegen das Mundloch; nun ist sie
sicher, daß das Brot gut gerät. W. F.
- Soll das Brot tüchtig aufgehen, so muß das Stroh,
auf welchem das Brot nach dem Gersteln lag, recht schnell und hoch aufgehoben
werden. Belgard.
- Haben Frauen die gesponnene Wolle gewaschen, so
sollen sie dieselbe nicht unter einem Baum zum Trocknen aufhängen, sonst wird
die Wolle später sehr von Würmern zerfressen. F.
- Auf wessen Ende sich beim Wringen die Wäsche
zusammenrollt, der bekommt die Wiege. W.
- Wenn man an einen andern Ort zieht, muß man,
sobald man dort eingetroffen ist, sofort durch den Schornstein der neuen
Wohnung sehen, denn bangt einem nicht. W.
- Nach dem Genuß des h. Abendmahls soll man nicht
ausspucken, bevor man nicht irgendeine Speise oder wenigstens eine Schluck
Wasser zu sich genommen hat. W.
- Sieht man im Traume Bienen schwärmen, so
bedeutet das Feuergefahr. W.
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© Klaus-Dieter Kreplin, Am Südhang 14, D-58313 Herdecke 2006